Kosten RVG

Alle deutschen Rechtsanwälte sind verpflichtet einheitlich, abhängig vom Streitwert, nach dem offiziellen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz  RVG abzurechnen.

Ältere Mandate unterliegen noch der vorigen Gebührenordnung BRAGO, die 2003 vom RVG abgelöst wurde.

In Einzelfällen können auch Honorarvereinbarungen getroffen werden, wenn der Aufwand wesentlich von einem Standardverfahren abweicht.

Erstberatungen auch in Erbfällen und Ehescheidungen werden maximal mit € 250,- plus MWSt. abgerechnet.

Dies bietet jedem Ratsuchenden eine Absicherung ohne hohes Kostenrisiko.