Kosten RVG
Erstberatungen auch in Erbfällen und Ehescheidungen werden gegenüber Verbrauchern mit maximal € 190,- zzgl. Auslagen und USt. abgerechnet.
Dies bietet jedem Ratsuchenden eine Absicherung ohne hohes Kostenrisiko.
Erstberatungen auch in Erbfällen und Ehescheidungen werden gegenüber Verbrauchern mit maximal € 190,- zzgl. Auslagen und USt. abgerechnet.
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